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MdB Christian Görke besucht Evangelisches Krankenhaus Luckau
Auswirkungen der Krankenhausreform erörtert
Der Bundestagsabgeordnete und frühere Brandenburgische Finanzminister Christian Görke (Die Linke) besuchte am Dienstag, den 2. Mai 2023, das Evangelische Krankenhaus Luckau, um sich über die Erwartungen an die geplante Krankenhausreform zu informieren.
Krankenhausgeschäftsführer Dr. Karsten Bittigau betonte, dass der Reformentwurf mit seinem Fokus auf Schwerpunkt- und Maximalversorger die Rolle der wohnortnahen Grundversorgung und deren Entlastungsfunktion für die großen Krankenhäuser nicht ausreichend würdige. Er berücksichtige nicht die regional unterschiedlichen konkreten Bedingungen eines Flächenlandes im Gegensatz zu Stadtstaaten und urbanen Ballungsräumen, so Bittigau.
Christian Görke unterstützte im Gespräch mit der Krankenhausleitung die Forderung, dass die wohnortnahe medizinische Versorgung mit Notfallversorgung erhalten bleiben müsse. Auch die Weiterbildung in der Pflege und im Ärztlichen Dienst müsse weiterhin in allen Häusern möglich sein.
„Der Einblick in die aktuelle Situation im Krankenhaus Luckau hat mir nochmal deutlich gemacht, dass bei der Krankenhausreform die ländlichen Regionen differenziert betrachtet werden müssen“, so der Bundestagsabgeordnete. „Eine Lösung wäre, mit einer Länderöffnungsklausel im Gesetz, die Stärken und Besonderheiten in den Regionen bei den Planungen berücksichtigen zu können. Ein Krankenhaussterben im ländlichen Raum muss unbedingt verhindert werden!“
Der im Dezember 2022 von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgelegte Entwurf der Krankenhausreform wird bis zum Sommer in Bund-Länder-Gesprächen diskutiert, bevor das Gesetzgebungsverfahren beginnen soll.
Dr. Bittigau unterstrich, dass der Veränderungsbedarf in der Gesundheitsversorgung vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, volkswirtschaftlicher und demografischer Faktoren unstrittig sei. Zugleich äußerte er die Erwartung, dass die Reform eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung sicherstelle sowie und klare Rahmenbedingungen für die geplante Öffnung für ambulante Behandlungen formuliere.