Zum Hauptinhalt springen

Wichtiger Hinweis für Besucherinnen und Besucher unseres Krankenhauses:

Ab dem 13.05.2023 können wieder Besucherinnen und Besucher in unser Haus. Wir empfehlen das Tragen einer FFP2-Maske. Auf der GER B besteht Pflicht zum Tragen einer Maske

Aufhebung der Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher

Liebe Patientinnen und Patienten, liebe Angehörige, 

am 7. April endete das bundesweit geltende Infektionsschutzgesetz zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19. Damit entfällt auch die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Arztpraxen.

Besuche Ihrer Angehörigen sind täglich zwischen 15:00 Uhr und 18:00 Uhr möglich.

Bitte beachten Sie, dass Besuche bei isolierten Personen nicht möglich sind.

Kinder können leider nicht zu Besuch kommen.

Bitte bedenken Sie: alle beschriebenen Maßnahmen dienen Ihrem Schutz und dem Schutz Ihres Angehörigen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Die Klinikleitung