Zum Hauptinhalt springen

Die Anmeldung zur geriatrischen Rehabilitation erfolgt über die Krankenkassen durch den niedergelassenen Arzt, durch eine Klinik im Rahmen einer akutstationären/akutgeriatrischen Behandlung oder direkt durch den medizinischen Dienst im Rahmen der Pflegebegutachtung. Voraussetzung für die Aufnahme sind die abgeschlossene Diagnostik und akutstationäre Therapie. 

Aufnahme finden ältere Patienten die rehabilitationsbedürftig, -willig und -fähig sind. Das Rehabilitationspotential sowie die Ziele der Rehabilitation müssen klar definiert sein. Grundsätzlich müssen die Patienten 70 Jahre oder älter sein. Die Krankenkassen können allerdings die Verordnung einer geriatrischen Rehabilitation für Versicherte über 60 und unter 70 Lebensjahren mit einer erheblich ausgeprägten geriatrietypischen Multimorbidität prüfen.
 

Vertragsärztliche Verordnung

Zum 1. Juli 2022 sind Anpassungen der Rehabilitations-Richtlinie aufgrund des GKV-IPReG in Kraft getreten. 

Zukünftig wird bei einer vertragsärztlich verordneten geriatrischen Rehabilitation nicht überprüft, ob diese medizinisch erforderlich ist, sofern die geriatrische Indikation durch dafür geeignete Abschätzungsinstrumente überprüft wurde.

Grundsätzlich gilt:

  • Bestehen eines erhöhten Lebensalters (70 Jahre oder älter), 
  • das Vorliegen einer rehabilitationsbegründenden Funktionsdiagnose UND
  • das Vorliegen einer geriatrietypischen Multimorbidität, die durch mindestens zwei geriatrietypische Diagnosen abgebildet wird.

Die aus den Diagnosen resultierenden Schädigungen sind mit mindestens zwei geeigneten Funktionstests aus unterschiedlichen Schädigungsbereichen nachzuweisen, wobei ein Funktionstest für die rehabilitationsbegründende Funktionsdiagnose zu erfolgen hat. Die Ergebnisse der Tests müssen im Formular 61 eingetragen werden.

SchädigungsbereichMuster 61FunktionstestInterpretation
Mentale FunktionenMMSTMini Mental Status Test24 bis 30 Punkte: keine oder leichte kognitive Funktionseinschränkung, 17 bis 23 Punkte: mittlere kognitive Funktionseinschränkung, 0 bis 16 Punkte: schwere kognitive Funktionseinschränkung
GDS 15Geriatrische Depressions-Skala0 bis 5 Punkte: unauffällig, ≥ 6 Punkte: depressive Störung wahrscheinlich
UhrentestUhrentest nach WatsonFehler in den Quadranten I bis III: je 1 Fehlerpunkt, Fehler im Quadranten IV: 4 Fehlerpunkte, ab 4 Fehlerpunkten Interpretation als auffällige Einschränkungen
Sinnesfunktionen und SchmerzSchmerzskalaVisuelle Analogskala für Schmerzintensität oder Numerical Pain Rating Scale0 (keine Schmerzen) bis 10 (stärkster vorstellbarer Schmerz)
Funktionen des kardiovaskulären, hämatologischen, Immun- und AtmungssystemsErgoErgometrie in Wattdeutliche Abweichung vom alters- und geschlechtsspezifischen Normwert
FEV1+VKSpirometriedeutliche Abweichung vom alters- und geschlechtsspezifischen Normwert
NYHANew York Heart AssociationNYHA I (asymptomatisch), NYHA II (leicht), NYHA III (mittelschwer), NYHA IV (schwer)
Neuromuskuloskeletale und bewegungsbezogene FunktionenTUG und
Chair-Rise
Timed „Up & Go“ in Verbindung mit Chair-Rise

TUG: ≤ 10 Sekunden: Alltagsmobilität uneingeschränkt, 11 bis 19 Sekunden: geringe Mobilitätseinschränkung, i.d.R. noch ohne Alltagsrelevanz, 20 bis 29 Sekunden: abklärungsbedürftige, funktionell relevante Mobilitätseinschränkung,≥ 30 Sekunden: ausgeprägte Mobilitätseinschränkung, i.d.R. Interventions-/Hilfsmittelbedarf

Chair-Rise: Werte über 12 Sekunden: erhöhte Sturzgefahr

DEMMIde Morton Mobilitäts-Index (© Hochschule für Gesundheit, Bochum, 2013)Höhere Scores bedeuten einen höheren Mobilitätsgrad. Der geringste klinisch relevante Unterschied wird mit 10 Punkten angegeben.
TinettiMotilitätstest nach Tinettiunter 20 Punkten: erhöhtes Sturzrisiko, unter 15 Punkte: deutlich erhöhtes Sturzrisiko
HandkraftHandkraft in kPadeutliche Abweichung vom alters- und geschlechtsspezifischen Normwert; deutliche Seitendifferenz; Normwerte für gesunde, über 65-jährige: Männer: 332 N (ca. 132 kPa oder 993 mm Hg) und Frauen: 191 N (ca. 76 kPa oder 573 mm Hg)

Zur Bearbeitung des Antrags sind zudem eine aktuelle Epikrise und ein Medikamentenplan hilfreich. Die stationäre Aufnahme ist nach Zusage der Klinik und Kostenzusage der Kassen möglich.

Bei Fragen setzen Sie sich bitte in Verbindung mit: Marina Herbke, Sekretariat, Tel: 03382 768-138.

Anschlussrehabilitation

Bei Anschlussrehabilitationen (AR) nach § 40 Absatz 6 Satz 1 SGB V wird die medizinische Erforderlichkeit der geriatrischen Rehabilitation durch die Krankenkasse nicht überprüft bei Vorliegen einer geriatrietypischen Multimorbidität, einem erhöhten Lebensalter (70 Jahre oder älter) und eine der folgenden ausgewählten Diagnosen gemäß dem AHB-Indikationskatalog der Deutschen Rentenversicherung Bund in der Fassung 12/2017:

Indikationsgruppe 1: Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufsystems

  • Myokardinfarkte 
  • Koronar-Arterielle Bypass-Operation auch in Kombination mit einem Herzklappenersatz
  • Herzinsuffizienzen ab NYHA II

Indikationsgruppe 4: Konservativ und operativ behandelte Erkrankungen des Bewegungsapparates und Unfallfolgen

  • nach endoprothetischer Versorgung von Knie- oder Hüftgelenk
  • spezifische Rückenschmerzen mit hohem Chronifizierungsrisiko
  • Spinalkanalstenose/Enger Spinalkanal/Rezessusstenose
  • Major Amputation an der unteren Extremität (proximal des Fußes)

Indikationsgruppe 7: Krankheiten der Atmungsorgane einschließlich Operationen

Indikationsgruppe 10: Neurologische Krankheiten einschließlich Operationen  an Gehirn, Rückenmark und an peripheren Nerven, wenn sich eindeutig eine Phasenzuordnung zur Phase D (gemäß BAR-Phasenmodell) aus den Feststellungen im ärztlichen Befundbericht sowie den Antragsunterlagen ableiten lässt

Indikationsgruppe 11: Onkologische Krankheiten

Indikationsgruppe 13: Organ-Transplantationen und -Unterstützungssysteme

Hier können Sie die Unterlagen für einen Antrag zur Abschlussrehabilitation herunterladen:

Für die Darlegung der Fallkonstellation nach Absatz 1 ist das Vorliegen der Indikation für eine Anschlussrehabilitation einschließlich der damit einhergehenden Beeinträchtigungen der Aktivitäten und Teilhabe im ärztlichen Befundbericht zu dokumentieren. Die Darlegung der Beeinträchtigungen der Aktivitäten und Teilhabe erfolgt mit dem SINGER Patientenprofil.

Zur Bearbeitung des Antrags sind zudem eine aktuelle Epikrise und ein Medikamentenplan hilfreich. Für die stationäre Aufnahme sind die Zusage der Klinik und die Kostenzusage der Kassen notwendig. Zur Aufnahme sollten für den Aufenthalt relevante Röntgen- und CT-Befunde auf CD mitgegeben werden.